AGB

  1. Wird die minimale Gruppengrösse für ein Angebot nicht erreicht, ist der Organisator zu folgenden Handlungen berechtigt.
    • Bei Mehrtagestouren steht es dem Organisator zu, dass Angebot bis 14 Tage vor Beginn abzusagen. Das Angebot kann jedoch gleichwohl durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Anpassung des Preises akzeptiert wird.
    • Bei Tagestouren steht es dem Organisator zu, dass Angebot bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Das Angebot kann jedoch gleichwohl durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Anpassung des Preises akzeptiert wird.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Angebotes am jeweils ausgeschriebenen Ort. Der Gast anerkennt das Recht des Organisators, in zwingenden Gründen (Wetter, Fähigkeiten der Teilnehmenden etc.) das Programm den gegebenen Verhältnissen anzupassen. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
  3. Die Annullationsgebühren betragen:
    • Bei Mehrtagestouren:
      • Abmeldung bis zum 31. Tage vor Angebotsbeginn 100.- Abmeldegebühr
      • Abmeldung ab dem 30. Tag bis zum 15. Tag vor Angebotsbeginn: 50% der Angebotskosten
      • Abmeldung ab dem 14 Tag vor Angebotsbeginn, 100% der Angebotskosten
    • Bei Tagestouren:
      • Abmeldung bis zum 11. Tag vor Angebotsbeginn 100.- Abmeldegebühr
      • Abmeldung ab dem 10. Tag vor Angebotsbeginn, 100% der Angebotskosten
    • Bei Reisen ins Ausland
      • Abmeldung bis 180 Tage vor Reisebeginn: CHF 1500.-
      • Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
      • Abmeldung 59 bis 0 Tage vor Reisebeginn: voller Reisepreis
  1. Es wird der Abschluss einer Annullations-Versicherung empfohlen. Kann an einem Angebot kurzfristig nicht teilgenommen werden, sieht sich der Organisator gezwungen, die oben stehenden Annullationsgebühren zu verrechnen.
  2. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
  3. Der Teilnehmende erklärt sich mit der Verwendung von Bildern, die während den Angeboten von Bergschaft gemacht werden, für das Marketing von Bergschaft einverstanden.
  4. Ergänzend gelten die vom Schweizer Bergführerverband verfassten Allgemeinen Vertragsbedingungen.